Außenwand
Dämmung von Außenwänden – zum Beispiel als Wärmedämmverbundsystem oder als Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk.
Ob Außenwand, Fenster, Haustür, Dach, Kellerdecke oder Heizungsoptimierung: Wir planen und begleiten Ihre energetische Einzelmaßnahme nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) – und stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite.
Mit einer Einzelmaßnahme verbessern Sie gezielt ein Bauteil Ihrer Gebäudehülle oder Ihre bestehende Heizungsanlage – ohne gleich das ganze Haus zu sanieren. Gefördert wird, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Dämmung von Außenwänden – zum Beispiel als Wärmedämmverbundsystem oder als Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk.
Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit verbessertem Wärmeschutz – auch Dachflächenfenster werden gefördert.
Erneuerung von Außentüren und -toren an der beheizten Gebäudehülle.
Dämmung von Dachflächen oder der obersten Geschossdecke – je nachdem, ob das Dachgeschoss beheizt ist.
Dämmung der Kellerdecke oder von Bodenflächen gegen unbeheizte Räume bzw. gegen das Erdreich.
Mehr Effizienz aus Ihrer bestehenden Heizung – etwa durch hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, effiziente Pumpen oder gedämmte Rohrleitungen.
Stand Oktober 2026 – Grundlage sind die Angaben des BAFA zur BEG-EM-Richtlinie vom Juli 2026. Ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab.
iSFP-Bonus: Seit der Richtlinie vom Juli 2026 gibt es den Bonus bei einer Wohneinheit erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben – und nur auf den Betrag, der darüber liegt.
Fachplanung und Baubegleitung: förderfähige Kosten bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, im Mehrfamilienhaus bis 2.000 € je Wohneinheit (maximal 20.000 €).
Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Förderzusage erteilt ausschließlich das BAFA; maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Informationen beim BAFA
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Wir übernehmen diese Rolle und begleiten Sie durch alle Schritte.
Gelisteter Energieeffizienz-Experte: Roland Nowak ist in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für BEG-Einzelmaßnahmen eingetragen.
Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite – damit Unterlagen, Reihenfolge und Fristen stimmen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens beim BAFA gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen wie die Technische Projektbeschreibung zählen dabei nicht als Vorhabenbeginn.
Ob Sie selbst sanieren, ein Gebäude verwalten oder Bauvorhaben für Ihre Kunden umsetzen – wir sind Ihr Ansprechpartner für Planung, Baubegleitung und Nachweis.
Im Erstgespräch klären wir, was Sie wirklich brauchen – und was nicht.
Bei uns sprechen Sie direkt mit dem Fachmann, der Ihr Vorhaben auch bearbeitet. Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten – mit Sitz in Hörstel.
Die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung von Fenstern (auch Dachflächenfenstern), Außentüren und -toren sowie sommerlicher Wärmeschutz – jeweils an Bestandsgebäuden und unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Ja. Laut BAFA wird die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit 15 % gefördert (Stand Oktober 2026) – etwa der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage älter als zwei Jahre ist (fossile Anlagen höchstens 20 Jahre) und das Gebäude höchstens fünf Wohneinheiten hat. Der Austausch des Wärmeerzeugers selbst gehört nicht dazu. Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite.
Der Grundfördersatz beträgt laut BAFA 15 % der förderfähigen Ausgaben (Stand Oktober 2026). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein iSFP-Bonus von 5 % hinzu. Ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Ja. Für Fachplanung und Baubegleitung beträgt die Förderung laut BAFA 50 % der förderfähigen Kosten – im Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 € förderfähige Kosten. Sie kann zusammen mit der geförderten Einzelmaßnahme beantragt werden.
Vor Beginn des Vorhabens. Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite.
Ja. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle schreibt das BAFA die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vor. Roland Nowak ist in der Energieeffizienz-Expertenliste für BEG-Einzelmaßnahmen eingetragen und übernimmt diese Rolle – von der Technischen Projektbeschreibung bis zum Nachweis nach der Umsetzung.
Der Aufwand hängt von Bauteil, Gebäude und Umfang ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Sie sind noch nicht sicher, welche Leistung Sie benötigen? Kein Problem. Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Pflichtfelder sind mit * markiert.