BEG EM · Gebäudehülle & Heizung

Fachplanung & Baubegleitung für geförderte Einzel­maßnahmen

Ob Außenwand, Fenster, Haustür, Dach, Kellerdecke oder Heizungsoptimierung: Wir planen und begleiten Ihre energetische Einzelmaßnahme nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) – und stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite.

  • Energie­effizienz-Experte
  • Kostenlose Erstberatung
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Regional im Tecklenburger Land & Umgebung
  • über:energie Netzwerk
Gefördert nach BEG EM

Diese Maßnahmen werden einzeln gefördert.

Mit einer Einzelmaßnahme verbessern Sie gezielt ein Bauteil Ihrer Gebäudehülle oder Ihre bestehende Heizungsanlage – ohne gleich das ganze Haus zu sanieren. Gefördert wird, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Außenwand

Dämmung von Außenwänden – zum Beispiel als Wärme­dämm­verbund­system oder als Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk.

Fenster

Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit verbessertem Wärmeschutz – auch Dachflächenfenster werden gefördert.

Haustür

Erneuerung von Außentüren und -toren an der beheizten Gebäudehülle.

Dach

Dämmung von Dachflächen oder der obersten Geschossdecke – je nachdem, ob das Dachgeschoss beheizt ist.

Kellerdecke / EG-Boden

Dämmung der Kellerdecke oder von Bodenflächen gegen unbeheizte Räume bzw. gegen das Erdreich.

Heizungs­optimierung

Mehr Effizienz aus Ihrer bestehenden Heizung – etwa durch hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, effiziente Pumpen oder gedämmte Rohrleitungen.

Förderung auf einen Blick

Was das BAFA aktuell fördert.

Stand Oktober 2026 – Grundlage sind die Angaben des BAFA zur BEG-EM-Richtlinie vom Juli 2026. Ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab.

Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und zur Heizungsoptimierung
15 %
iSFP-Bonus bei Umsetzung eines Sanierungsfahrplans – unter Voraussetzungen, u. a. Mindestinvestition
+5 %
förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus)
30.000 €
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
50 %

iSFP-Bonus: Seit der Richtlinie vom Juli 2026 gibt es den Bonus bei einer Wohneinheit erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben – und nur auf den Betrag, der darüber liegt.

Fachplanung und Baubegleitung: förderfähige Kosten bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, im Mehrfamilienhaus bis 2.000 € je Wohneinheit (maximal 20.000 €).

Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Förderzusage erteilt ausschließlich das BAFA; maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Informationen beim BAFA

Unsere Leistungen

Von der Planung bis zum Nachweis – aus einer Hand.

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben. Wir übernehmen diese Rolle und begleiten Sie durch alle Schritte.

Gelisteter Energieeffizienz-Experte: Roland Nowak ist in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für BEG-Einzelmaßnahmen eingetragen.

Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite – damit Unterlagen, Reihenfolge und Fristen stimmen.

  • ErstberatungEinordnung Ihres Vorhabens und der Fördermöglichkeiten – kostenlos und unverbindlich.
  • Technische Projektbeschreibung (TPB)Die Grundlage für Ihren Förderantrag beim BAFA.
  • Unterstützung bei der AntragstellungWir stehen Ihnen beim Antrag zur Seite – vor Beginn des Vorhabens.
  • FachplanungPlanung der Maßnahme unter Berücksichtigung der technischen Mindestanforderungen.
  • BaubegleitungBegleitung der Umsetzung, damit die Ausführung den Förderanforderungen entspricht.
  • Technischer Projektnachweis (TPN)Bestätigung nach der Umsetzung – Grundlage für Verwendungsnachweis und Auszahlung.
Ablauf der Förderung

Die richtige Reihenfolge entscheidet.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens beim BAFA gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen wie die Technische Projektbeschreibung zählen dabei nicht als Vorhabenbeginn.

  1. 01Kostenloses ErstgesprächWir klären Vorhaben, Bauteil und Fördermöglichkeiten.
  2. 02Technische ProjektbeschreibungWir erstellen die TPB für Ihre Maßnahme.
  3. 03Vertrag mit BedingungSie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage.
  4. 04Antrag beim BAFAVor Vorhabenbeginn – wir stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite.
  5. 05ZuwendungsbescheidDas BAFA entscheidet über die Förderung.
  6. 06Umsetzung mit BaubegleitungDer Fachbetrieb führt aus, wir begleiten die Maßnahme.
  7. 07Technischer ProjektnachweisWir bestätigen die Umsetzung, Sie reichen den Verwendungsnachweis ein.
  8. 08AuszahlungNach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Für wen?

Für alle, die ihr Gebäude energetisch verbessern.

Ob Sie selbst sanieren, ein Gebäude verwalten oder Bauvorhaben für Ihre Kunden umsetzen – wir sind Ihr Ansprechpartner für Planung, Baubegleitung und Nachweis.

  • Eigentümer von Gebäuden
  • Architekten
  • Bauunternehmer
  • Hausverwaltungen
Kostenlos & unverbindlich

Lassen Sie uns kurz über Ihr Gebäude sprechen.

Im Erstgespräch klären wir, was Sie wirklich brauchen – und was nicht.

Ihr Ansprechpartner für Energieeffizienz

Persönlich für Sie da.

Bei uns sprechen Sie direkt mit dem Fachmann, der Ihr Vorhaben auch bearbeitet. Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten – mit Sitz in Hörstel.

Porträt von Roland Nowak, Energieeffizienz-Experte

Roland Nowak

Energieeffizienz-Experte

Schornstein­feger­meister

Neuer Mitarbeiter

Verstärkung für unser Team in Hörstel

Ab 01.01.2027
Häufige Fragen

Fragen zu Einzelmaßnahmen.

05454 / 9345433
Was wird bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert?

Die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung von Fenstern (auch Dachflächenfenstern), Außentüren und -toren sowie sommerlicher Wärmeschutz – jeweils an Bestandsgebäuden und unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

Wird auch die Heizungsoptimierung gefördert?

Ja. Laut BAFA wird die Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit 15 % gefördert (Stand Oktober 2026) – etwa der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage älter als zwei Jahre ist (fossile Anlagen höchstens 20 Jahre) und das Gebäude höchstens fünf Wohneinheiten hat. Der Austausch des Wärmeerzeugers selbst gehört nicht dazu. Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Grundfördersatz beträgt laut BAFA 15 % der förderfähigen Ausgaben (Stand Oktober 2026). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein iSFP-Bonus von 5 % hinzu. Ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Wird auch die Baubegleitung gefördert?

Ja. Für Fachplanung und Baubegleitung beträgt die Förderung laut BAFA 50 % der förderfähigen Kosten – im Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 € förderfähige Kosten. Sie kann zusammen mit der geförderten Einzelmaßnahme beantragt werden.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn des Vorhabens. Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite.

Brauche ich dafür einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle schreibt das BAFA die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vor. Roland Nowak ist in der Energieeffizienz-Expertenliste für BEG-Einzelmaßnahmen eingetragen und übernimmt diese Rolle – von der Technischen Projektbeschreibung bis zum Nachweis nach der Umsetzung.

Was kostet die Baubegleitung?

Der Aufwand hängt von Bauteil, Gebäude und Umfang ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Kontakt

Ihre Einzelmaßnahme besprechen.

Sie sind noch nicht sicher, welche Leistung Sie benötigen? Kein Problem. Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Ihr Ansprechpartner Roland Nowak Energieeffizienz-Experte
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