Heizungstausch mit Heizlastberechnung
Die Grundlage für eine passend ausgelegte Heizung oder Wärmepumpe – inklusive hydraulischem Abgleich nach Verfahren B, Baubegleitung & Nachweisführung und Unterstützung bei der Antragstellung für die KfW-Heizungsförderung (458).
Erst rechnen, dann dimensionieren.
Die Heizlast zeigt, wie viel Wärmeleistung Ihr Gebäude benötigt. Sie ist eine wichtige Grundlage, um eine neue Heizung oder Wärmepumpe passend auszulegen.
Heizlastberechnung
Ermittlung der benötigten Wärmeleistung Ihres Gebäudes als Basis für die Auslegung der Heizungsanlage.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Damit die Wärme gleichmäßig dort ankommt, wo sie gebraucht wird – in jedem Raum.
Baubegleitung & Nachweisführung
Wir begleiten die Umsetzung und übernehmen die Nachweisführung – alles aus einer Hand.
Zuschuss für Ihre neue Heizung.
Mit der Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) unterstützt die KfW den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in bestehenden Wohngebäuden – zum Beispiel auf eine Wärmepumpe.
- Grundförderung der förderfähigen Kosten – für alle Antragsberechtigten
- 30 %
- Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer – unter Voraussetzungen
- + Boni
- Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ – bevor mit dem Vorhaben begonnen wird
- Vorher
- Bestätigung zum Antrag – stellt Ihnen unser Energieeffizienz-Experte aus
- BzA
Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz – in Wohngebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Voraussetzung ist unter anderem die Optimierung des Heizungsverteilungssystems – mit hydraulischem Abgleich nach Verfahren B, den wir für Sie übernehmen.
Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite – vom Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung der Förderzusage bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Stand Oktober 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bonussätze und förderfähige Höchstbeträge ändern sich regelmäßig – die aktuellen Bedingungen prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
Für Planer, Verwalter und Eigentümer.
Ob Heizungstausch im Bestand, Wärmepumpe im Neubau, Verwaltung mehrerer Objekte oder Projekt im Auftrag Ihrer Kunden: Sie erhalten eine fundierte Berechnung und ein Angebot, das zum Umfang passt.
- Eigentümer von Gebäuden
- Architekten
- Bauunternehmer
- Hausverwaltungen
In vier Schritten zur passenden Lösung.
Klar, nachvollziehbar und ohne Überraschungen: Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes passiert und was es kostet.
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Anfrage
Sie schildern kurz Ihr Vorhaben – telefonisch oder über das Formular.
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Erstgespräch
Wir klären, was benötigt wird. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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Einschätzung & Angebot
Sie erhalten eine transparente Einschätzung und – falls erforderlich – ein konkretes Angebot.
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Umsetzung
Wir setzen die vereinbarten Leistungen um und begleiten Sie bis zum Abschluss. Bei Förderanträgen stehen wir Ihnen zur Seite.
Lassen Sie uns kurz über Ihr Gebäude sprechen.
Im Erstgespräch klären wir, was Sie wirklich brauchen – und was nicht.
Persönlich für Sie da.
Bei uns sprechen Sie direkt mit dem Fachmann, der Ihr Vorhaben auch bearbeitet. Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten – mit Sitz in Hörstel.
Was kostet eine Heizlastberechnung?
Der Aufwand für Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und Baubegleitung hängt stark von Gebäude und Vorhaben ab. Deshalb erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch ein individuelles Angebot.
Was gehört zur Leistung?
Die Heizlastberechnung, der hydraulische Abgleich nach Verfahren B sowie Baubegleitung & Nachweisführung. Den genauen Umfang stimmen wir mit Ihnen ab.
Wird der Heizungstausch gefördert?
Unter Voraussetzungen ja – über die Heizungsförderung für Privatpersonen der KfW (458). Die Grundförderung beträgt laut KfW 30 % der förderfähigen Kosten (Stand Oktober 2026), selbstnutzende Eigentümer können zusätzliche Boni erhalten. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite.
Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Heizlastberechnung?
Für eine passende Auslegung ist die Heizlast eine wichtige Grundlage. Ob sie in Ihrem Fall darüber hinaus – etwa für eine Förderung – erforderlich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Seite.
Arbeiten Sie auch für Architekten und Bauunternehmen?
Ja. Wir unterstützen bei Heizlastberechnung, hydraulischem Abgleich nach Verfahren B, Nachweisführung, Baubegleitung und Energieberatung.
Ihren Heizungstausch besprechen.
Sie sind noch nicht sicher, welche Leistung Sie benötigen? Kein Problem. Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
- 05454 / 9345433Am schnellsten: direkt anrufen
- tecklenburgerland@ueberenergie.deE-Mail schreiben
- Surenburger Str. 20, 48477 HörstelEinsatzgebiet: ca. 65 km rund um Hörstel
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